Junge Menschen setzen sich während ihrer Persönlichkeitsentwicklung mit der eigenen Herkunft und Lebensgeschichte auseinander. Sie haben ein Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft.
Adoptierte haben leibliche Eltern und Adoptiveltern. Fragen wie Warum wurde ich freigegeben oder verlassen? Was habe ich vom Aussehen und Wesen der leiblichen Eltern? bewegen die meisten Adoptierten. Informationen über die damalige Lebenssituation der leiblichen Eltern sowie die Möglichkeit persönlicher Kontakte können hilfreich sein, die Hintergründe der Entscheidung zur Adoptionsfreigabe nachzuvollziehen und sich damit auseinandersetzen zu können.
Jeder Mensch setzt sich irgendwann mit seiner Lebensgeschichte auseinander, weil sie ein Bestandteil seiner Persönlichkeitsentwicklung ist. Menschen, die schon früh adoptiert wurden, kennen ihre Wurzeln oft nicht. Sie sind darauf angewiesen, dass sie Informationen über ihre Herkunft erhalten, z.B. indem ihre Adoptiveltern möglichst Vieles über die Vorgeschichte sammeln.
Kontaktwunsch leiblicher Eltern und Suchanfragen von Geschwistern und anderen Verwandten
Seit dem 1. April 2021 haben leibliche Eltern das Recht, zu erfahren, wie es den adoptierten Kindern geht. Auch wenn es sich um eine sogenannte „Inkognitoadoption“ handelte, wird über die Adoptionsvermittlungsstelle eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten gefördert, vom Austausch per Brief bis hin zur Gestaltung von persönlichen Begegnungen.
Seit dem 1. April 2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) in Kraft und bringt u.a. folgende Änderungen:
- Recht aller Beteiligten auf Beratung vor, während und nach der Adoption (auch bei Stiefkindadoption)
- Recht der Herkunftseltern auf Informationen über die Entwicklung ihres Kindes (auch bei Stiefkindadoption)
- Information an alle Adoptivfamilien über das eigenständige Recht der Adoptierten auf Akteneinsicht ab dem 16. Lebensjahr (auch bei Stiefkindadoption).

